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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 303 - 316; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt A: – 1. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 12. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 44Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe a sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 48Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8) 9Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9) 810Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10) 11Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 12Herstellen von Putzen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 13Herstellen von Estrichen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 3014Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14, § 4 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe b sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 15Herstellen von Bauteilen im Trockenbau1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 16Umbauen und Rückbauen von Baukörpern1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 217Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen1 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
Gespräche situations- und adressatengerecht führen
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Freileitungen beachten
Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
Geraden ausfluchten
Messpunkte anlegen und sichern
Bauteile und Flächen einmessen
Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
Holz und Holzwerkstoffe prüfen
Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
einlagige Putzflächen herstellen
Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
Untergründe prüfen, säubern und ausgleichen
Untergründe zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Fugen anlegen und ausbilden
Trenn- und Dämmschichten einbauen
Aussparungen herstellen und einbauen
Höhenlehren ausrichten
Estrichmörtel herstellen
Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
Estrich nachbehandeln
Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
Kleber und Mörtel verarbeiten
Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Wand-Trockenputz ansetzen
Befestigungsmittel einsetzen
Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Zwischenergebnisse dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: – 2. Ausbildungsjahr –
schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im13. bis 24. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 23Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 44Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 5Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5) 6Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 4 7Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, § 4 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe a sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7) 8Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 18) 29Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 410Herstellen von Putzen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12) 11Herstellen von Estrichen3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13) 2412Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14, § 4 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe b sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 13Herstellen von Bauteilen im Trockenbau3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15) 6 14Umbauen und Rückbauen von Baukörpern3 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16) 415Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen2 (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 sowie § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 2
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
geräumte Arbeitsplätze übergeben
Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
Förder- und Transportgeräte bedienen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen ermitteln und diese anfordern
Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
Verlegepläne, auch in digitaler Form, anwenden
Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
Bauwerke einmessen und abstecken
Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
Belegreife der Untergründe durch Messverfahren ermitteln und Ergebnisse dokumentieren
Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, und Isolierstoffe auswählen
Dämmstoffe, insbesondere für den Trittschallschutz und für Wärmedämmungen an Böden und Wänden, zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken einbauen
Sperrungen und Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
Oberputze auftragen und strukturieren
mehrlagige Putze herstellen
Wandschlitze schließen und Abkofferungen herstellen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
Heizestriche unterscheiden und herstellen
Estriche zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken sowie von Natur- und Werksteinen von Hand und maschinell einbringen, verdichten und abziehen
Bewehrungen, Profile und Drainageschichten einbauen
Fertigteilestriche verlegen
Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
Schein-, Rand- und Bewegungsfugen mit und ohne Profil anlegen und schließen
Eignung der Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine, insbesondere in Bezug auf Rutschhemmung, Frostbeständigkeit und Abriebfestigkeit, prüfen
Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Belegreife beurteilen
Fliesen, Platten, Mosaike, Werksteine, Formstücke und Profile von Hand und maschinell be- und verarbeiten
Bindemittel, Zuschlag und Zusatzmittel für Mörtel unter Berücksichtigung des zu verlegenden Materials und der Untergründe auswählen
Hilfsmittel zum Ansetzen und Verlegen, insbesondere Justierhilfen und Schablonen, auswählen und verwenden
Platten und Werksteine im Außenbereich in gebundener und ungebundener Konstruktion verlegen
Mörtel ressourcenschonend herstellen
Bekleidungen und Beläge für gegliederte, vertikale, horizontale und geneigte Flächen herstellen
Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine mit hydraulischen Mörteln und Harzen verfugen
Bewegungsfugen anlegen, Fugen mit elastischen Füllstoffen schließen
Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten, Mosaiken und Werksteinen unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen herstellen
hergestellte Flächen reinigen, pflegen und schützen
Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
Montagepläne erstellen und anwenden
Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
Trockenbauplatten auswählen und einbauen
Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
Montagewände und Vorsatzschalen zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken herstellen
vorgefertigte Bauteile, insbesondere Sanitärsystembauteile, Tragkonstruktionen und Installationsteile, montieren
Ummantelungen und Bekleidungen herstellen und montieren
Öffnungen für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen herstellen und Anschlüsse anarbeiten
Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden
Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
Schäden feststellen
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen, angrenzende Bauteile schützen und Transportwege einrichten und schützen
Bauteile ab- und ausbauen
Konstruktionen und Beläge rückbauen
Öffnungen in Böden, Wänden und Decken durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: – 3. Ausbildungsjahr –
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im25. bis 36. Monat12341Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) 2Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) 83Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) 4Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) 25Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6) 46Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11) 47Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14) 128Herstellen von Abdichtungen sowie Bodenabläufen und Bodenrinnen (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 19) 89Sanieren und Instandhalten von Belägen und Bekleidungen aus Fliesen, Platten, Mosaiken und Werksteinen (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 20) 810Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17) 6
Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
branchenübliche Software anwenden
kontinuierlich Baudokumentation erstellen
Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
Gestaltungsgrundlagen und Farbordnungssysteme unterscheiden
bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben und Zustand dokumentieren
Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
Verlegepläne, auch in digitaler Form, erstellen
bemaßte Einbauskizzen und Pläne unter Anwendung normgerechter Sinnbilder anfertigen
Einmessskizzen und Aufmaßskizzen anfertigen
dünnschichtige Boden- und Wandheizungssysteme zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken verlegen
Schablonen herstellen
Schnitttechniken, insbesondere Rundschnitte, unterscheiden und anwenden
Bauteile, insbesondere Säulen, Treppen, Bögen, Behälter und Becken sowie gerundete Flächen, in unterschiedlichen Verfahren unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte bekleiden
Reinigungs- und Einpflegemittel unterscheiden, auswählen und anwenden
Baustoffe und Bauhilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eignung zur Einhaltung von Vorschriften zur Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene unterscheiden, auswählen und einsetzen
großformatige Platten verlegen und Bauteile montieren
Natur- und Werksteine auf Eignung prüfen und bearbeiten
Bauteile mit Natur- und Werksteinen bekleiden
Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten und Mosaiken unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen herstellen
Materialien und Verarbeitungsverfahren zur Abdichtung unterscheiden und anwenden
Bodeneinläufe und Rinnen entsprechend den Verarbeitungsvorschriften und planerischen Vorgaben positionieren und eindichten
Bodenkonstruktionen der geplanten Abdichtung anpassen
Abdichtungsarbeiten dokumentieren
Bekleidungen und Beläge auf Schäden prüfen und Ist-Zustand dokumentieren
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Ursachen von Schäden an Bekleidungen und Belägen abschätzen
Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bekleidungen und Belägen vorschlagen und Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
Ausblühungen entfernen, fluatieren, wachsen und konservieren
Bekleidungen und Beläge sanieren und instand setzen
Qualitätssicherungssysteme anwenden
erstellte Beläge schützen und auf Wartezeiten bis zur Nutzung hinweisen
Ersatzmaterial und Zubehör übergeben und dokumentieren
Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und überwachen
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
Übergabeprotokolle erstellen
kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 3 und § 7 Absatz 3)
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 7 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2 sowie § 7 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung 3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 sowie § 7 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4 sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren